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Borreliose
Erreger:
Borrelia burgdorferi sensu lato (B. sensu strictu, B. garinii, B. afzelii)
Verbreitung:
Weltweite Verbreitung, jedoch besonders in der nördlichen Hemisphäre. Erregerreservoire vor allem Wildmäuse, Rehe, Rotwild, Igel.
Infektionsweg:
Vektoren: verschiedene Schildzeckenarten (Ixodes ricinus, I. scapularis, I. pacificus, I. persulcatus). Infektionsrisiko steigt mit Dauer des Saugaktes (bes. ab 36 h) deutlich an. Durchseuchung der Zecken in Risikogebieten 10-15%. Übertragung vor allem in feuchten Waldgebieten und angrenzenden Wiesen. In Höhen über 1000 m sind die Überträgerzecken kaum noch zu finden.
Inkubationszeit:
3 bis 30 Tage bis zum Auftreten des Erstsymptoms. Monate bis Jahre bis zum Auftreten von Symptomen des Sekundär- oder Tertiärstadiums.
Symptomatik:
Die Symptomatik der Borreliose ist außerordentlich vielgestaltig. Eine spontane Ausheilung ist in jedem Stadium möglich. Im klinischen Verlauf können Stadien übersprungen werden.
Diagnostik:
Positive Zeckenstichanamnese. Laborbefunde müssen mit klinischen Symptomen korreliert werden. Spezifische IgM-Antikörper ab 2 Wochen nach Zeckenstich. Kreuzreaktionen sind möglich, bei unklaren Befunden: Western Blot (getrennte Bestimmung von IgG und IgM; Spezifität 95%, Sensitivität 50%). Kultureller Erregernachweis prinzipiell möglich, gelingt aber nur selten. Auch ein Nachweis des Erregers mittels PCR gelingt häufig nicht. Der diagnostische Prozess gestaltet sich schwierig, was oft zur Verunsicherung bei Patient und Arzt führt. Unnötige Antibiotikagaben sind oft die Folge.
Differentialdiagnose:
Rheumatische Erkrankungen, reaktive Arthritiden, Infektionen mit neurotropen Viren.
Therapie:
Verlängerte oder wiederholte Antibiotikabehandlungen führen in aller Regel nicht zu besseren Therapieerfolgen!
Prophylaxe, Immunität:
Zeckenschutz und bei Befall frühzeitige sachgerechte Entfernung (Zeckenzange). In der Entwicklung befinden sich polyvalente Impfstoffe, die auch einen Schutz gegen die in Europa existierenden Stämme (B. afzelii, B. garinii) bieten sollen.
Gesetzliche Regelungen:
Eine Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz besteht nicht. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen besteht eine Meldepflicht für die Lyme-Borreliose auf der Basis von Länderverordnungen (RKI, 04/2007).
RMZ, 03.11.2009