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Fachinformationen - Influenza (Grippe)


Influenza (Grippe)

Erreger:

Influenzaviren der Gruppe A-C (Orthomyxoviridae), die einzelnen Gruppen werden durch molekulare Unterschiede ihres Matrixproteins definiert
Verbreitung:
weltweit
Infektionsweg:
Tröpfcheninfektion, aerogen
Inkubationszeit:
1-5 Tage
Symptomatik:
In Abhängigkeit vom Virustyp verläuft die Erkrankung in einem breiten Spektrum zwischen milder Rhinitis, über Pharyngitis bis hin zur ausgeprägten Bronchitis und schweren Alveolitis. Infektionen mit Influenza-A-Viren verlaufen in der Regel stärker als solche mit Influenza-B-Viren. Influenza-C-Viren spielen nur eine untergeordnete Rolle. Bei nicht immunen Personen beginnt die Erkrankung mit ausgeprägten Kopf- und Gliederschmerzen. Am zweiten/dritten Tag kommt es zum Auftreten von Fieber (bis 41°C) welches in der Regel für 3-5 Tage, in Ausnahmefällen auch 7 Tage anhält. Die Rekonvaleszenz beträgt 2-3 Wochen. Auch nach der akuten Krankheitsphase ist mit dem Auftreten von Komplikationen zu rechnen. Besonders gefürchtet sind sekundäre bakterielle Infektionen, die aufgrund der geschädigten Epithelien leichter zu invasiven Infektionen führen können.
Diagnostik:
direkter Virusnachweis aus Rachenspülwasser (PCR), Antigennachweis in Rachenabstrich (IFT), Serologische Verfahren aus Blut (KBR, HAH-Test)
Differentialdiagnose:
Andere Erreger akuter Atemwegsinfektionen Rhinoviren, Adenoviren, RS-Viren, Paramyxoviren, bakterielle Erreger einer Bronchio-Pneumonie.
Therapie:
In der Frühphase der Infektion ist durch die Gabe der Neuraminidaseinhibitoren Zanamivir oder Oseltamivir ein kürzerer und weniger schwerer Verlauf zu erreichen. Ansonsten beschränkt sich die Therapie auf supportive Maßnahmen ggf. auch die Behandlung von Begleiterkrankungen wie sekundäre bakterielle Infekte.
Prophylaxe:
Impfung mit dem jeweils für die Saison zugelassenen Impfstoff. Empfohlen für chronisch Erkrankte, sowie Personen über 60 Jahre.
Immunität:
Gegen den auslösenden Erreger lebenslang, bei jedoch schon geringfügigen Änderungen der Oberflächenstruktur bietet eine vorangegangenen Erkrankung keinen Schutz vor einer Neuinfektion.
Gesetzliche Regelungen:
Meldepflichtig bei direktem Erregernachweis.

MG, 25.06.2009