Fachinformationen
Zur Website www.gesundes-reisen.de
Druckvorschau

Fachinformationen - Chagas Kurztext


Chagas Trypanosomiasis, amerikanische Form (Chagas-Krankheit)

Erreger:
Trypanosoma cruzi (Protozoa, Zoomastigophora Gewebsflagellat)
Verbreitung:
Mexiko, Mittel- und Südamerika, die südliche Grenze liegt in etwa der Höhe Nordargentiniens, vereinzelt wurden Fälle in den Südstaaten der USA beschrieben. Schätzungsweise sind heute 8 Millionen Menschen mit T. cruzi infiziert.
Infektionsweg:
Die Übertragung erfolgt vor allem über Raubwanzen. Diese Insekten leben bevorzugt in Wandritzen und Strohdächern. Während des Blutsaugens (hauptsächlich nachts) setzen die Raubwanzen infektiöse Faeces ab. Diese können Konjunktiven, Schleimhäute oder kleinste Hautverletzungen kontaminieren. Aufgrund des Juckreizes, verursacht durch den Stich, werden die Erreger häufig in den Stichkanal eingerieben. Die Infektion der Raubwanze erfolgt ausschließlich durch Saugen an parasitämischen Wirten. Neben dem Menschen fungieren mehr als 150 verschiedene Spezies, u.a. Haus- und Nutztiere, als Reservoir. Werden Nahrungsmittel oder Getränke durch Wanzen oder deren Ausscheidungen kontaminiert, so ist auch eine orale Ansteckung möglich. Weitere Übertragungsrisiken bestehen bei Bluttransfusionen und Organtransplantationen. Auch transplazentar können die Erreger übertragen werden.
Inkubationszeit:
5–14 Tage nach Übertragung durch Raubwanzen, 20– 40 Tage nach Bluttransfusion
Symptomatik:
Die Erkrankung durchläuft drei Stadien:

Diagnostik:
Der Erregernachweis gelingt hauptsächlich in der akuten Krankheitsphase aus dem Blut (Dicker Tropfen oder Konzentrationsverfahren), seltener aus Lymphknoten. Weitere diagnostische Methoden sind Blutkulturen, PCR, Xenodiagnostik oder Immundiagnostik (ELISA, IFT).
Therapie:
Die Erregerbekämpfung ist nur in der akuten Krankheitsphase erfolgreich und erfolgt mit Nifurtimox und Benznidazol. Die Symptome der chronischen Phase, v.a. am Herzen und Darm müssen gezielt angegangen werden.
Prophylaxe, Immunität:
In erster Linie durch Vektorbekämpfung. Beseitigung oder Insektizidbehandlung von Strohdächern, Ritzen in Wänden und Böden. Serologisches Screening von Blutspendern in Endemiegebieten.
Gesetzliche Regelungen:
Es besteht keine Meldepflicht nach IfSG.

MG, 31.05.2010